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Neue EU-Verordnung 2023/989
Am 12.6. trat die neue EU-Verordnung 2023/989 in Kraft. Der Startpunkt der Umsetzung war das Schulkreistreffen am 24.1.2024 bei der Aero Bildung in Gilching. Diese Verordnung bringt insbesondere Änderungen für die Bereiche Grundlagen- und Flugzeugmusterschulung sowie das Zertifikatswesen mit sich.
Grundlagenschulung: Der Syllabus für die zugelassenen Grundlagenlehrgänge wurde umfangreich revidiert. Zu den einzelnen Grundlagenmodulen wurden neue Inhalte gefordert, haben sich verschoben oder wurden herausgenommen. Im Prüfungswesen hat dies Einfluss auf die Prüfungsfragenverteilung bei den Auswahlfragen. Sogenannte Essay-Fragen werden zukünftig nur im Modul 7A gefordert. Ab 12.6. werden die zugelassenen Grundlagenkurse und Prüfungen nach neuem Standard durchgeführt. Das bedeutet, dass die Teilnehmer zu den Lehrgängen mit den revidierten Schulungsunterlagen ausgestattet und die Prüfungen gemäß neuer Vorgabe durchgeführt werden.
Flugzeugmusterschulung: Für alle Flugzeugmuster-Kurse wurden die Training Needs Analyses (TNA) nach Vorgabe der neuen Verordnung überarbeitet und durch das Luftfahrtbundesamt genehmigt. Damit werden die Flugzeugmuster-Lehrgänge ab 12.6. auf Basis des neuen Standards durchgeführt. Die „alten“ Lehrgänge dürfen aufgrund einer Ausnahmegenehmigung abgeschlossen werden, auch wenn sie in den neuen Genehmigungszeitraum fallen.
Zertifikatswesen: Die Systeme wurden so umgestellt, dass wir für erfolgreiche Lehrgangsteilnahmen die Lehrgangszertifikate nach neuem Standard termingerecht ausstellen können.